Aktuelles aus dem Gerichtssaal

Macht der Betroffene anlässlich eines ihm vorgeworfenen und mit einem Regelfahrverbot geahndeten Abstandsverstoß geltend, auf die Funktion eines in seinem Fahrzeug als Bestandteil eines Fahrerassistenz-Pakets verbauten sog. Abstandspiloten vertraut zu haben, ist dies mit der ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten eines Fahrzeugführers unvereinbar.

Das Landgericht Saarbrücken (nachfolgend LG) hat im Oktober 2019 entschieden, dass der Anschein für die Schuld des Auffahrenden auch dann greift, wenn der Vorausfahrende ohne zwingenden Grund stark abbremst.

 

Enthält ein von dem Täter in Gewahrsam gebrachtes Behältnis nicht die vorgestellte Beute und entledigt er sich des Behältnisses sowie dessen Inhaltes, so kann der Täter nicht wegen vollendeten, sondern nur wegen versuchten Diebstahls bestraft werden.