Strafrecht

Im Strafrecht gehört die frühzeitige Beratung durch einen Verteidiger oder noch besser die frühzeitige Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger zu den Grundvoraussetzungen für ein Verfahrensausgang in Ihrem Sinne. Die frühzeitige und aktive Verteidigertätigkeit verhindert Risiken, die etwa durch unbedachte Aussagen in einer Beschuldigtenvernehmung, durch vorschnelle eigene Beweisanträge oder auch durch unterlassene derartige Anträge entstehen können.

Überdies ist es oft (natürlich nicht immer) sinnvoll, mit den Ermittlungsbehörden bei Polizei und Staatsanwaltschaft ein ehrliches und offenes Wort zu pflegen.

Ich vertrete und verteidige Sie in folgenden Bereichen:

  • BtMG und Alkoholstraftaten
  • Begutachtung zu Fragen der eingeschränkten Schuldfähigkeit und der Unterbringung im Maßregelvollzug
  • Eigentumsdelikte
  • Gewaltstraftaten
  • Kapitalstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht