Aktuelles aus dem Gerichtssaal

Der BGH hat nun entschieden, dass es durchaus möglich ist, jemanden wegen zweier Delikte zum Nachteil von zwei Personen zu verurteilen, obwohl nur eine von beiden hatte verletzt werden können.

Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Aussage kann zu einer Offenlegungspflicht sogar zu nicht konkret gestellten Fragen führen.