Das Arbeitsrecht ist heute ein weites Feld. Die maßgeblichen Normen finden sich in vielen verschiedenen Gesetzen. Zum Teil handelt es sich aber auch um Richterrecht, das heißt, dass einige Grundsätze in richterlichen Urteilen aufgestellt wurden, die bislang aber noch nicht Eingang in eine gesetzliche Regelung gefunden haben. Überdies resultieren viele Ansprüche und Regelungen im Arbeitsrecht aus Tarifverträgen, von denen in Deutschland viele hundert existieren, sowie aus innerbetrieblichen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen.