Das Bundesarbeitsgericht hat im April 2019 entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase besteht.
Eine Pflichtverteidigerbestellung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn mehrere kleine Verfahren gegen den Angeklagten laufen, die nur im Rahmen einer später durchzuführenden Gesamtstrafenbildung die massgebliche Grenze von 1 Jahr Freiheitsstrafe überschreiten lassen.
Weiterlesen … Strafrecht: Pflichtveretidigerbestellung auch bei mehreren kleinen Verfahren