Aktuelles aus dem Gerichtssaal

Das OLG Karlsruhe entschied mit Beschluss vom 14.07.2020, dass sog. „Pedelec“ nicht nur straßenverkehrsrechtlich, sondern auch strafrechtlich als Fahrrad und nicht als Kfz einzustufen sind.

Der BGH hat mit seiner Entscheidung im August 2018 beschlossen, dass die HU-Prüfplakette in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der entsprechenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine zusammengesetzte öffentliche Urkunde darstellt.