Aktuelles aus dem Gerichtssaal

Zum 01.08.2022 wurde das bereits bestehende NachweisG angepasst und verschärft. Dadurch entstehen für die Arbeitgeber verschärfte Dokumentations- und Ausfklärungspflichten gegenüber den Arbeitnehmern.

Das LG Köln hat beschlossen, dass die im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten erlangten Beweismittel einem Verwertungsverbot unterliegen, wenn die Anordnung der Durchsuchung unter Verkennung des Richtervorbehaltes aus § 105 Abs. 1 StPO erfolgte.