Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Strafrecht bin ich natürlich viel in diesen beiden Gebieten tätig, ein Großteil meiner Arbeit beschäftigt sich aber auch mit Fällen aus dem Verkehrsrecht, wobei ich Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall oder nach einem Gebrauchtwagenkauf ebenso durchsetze wie ich Sie gegen einen Bussgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit verteidigen kann.
Ein hinreichender oder sogar dringender Tatverdacht ist hingegen nicht notwendig.
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Der BGH hat mit seinem Urteil vom 19.08.2020 den Ausnahmecharakter der Strafrahmenverschiebung durch die sog. „Rechtsfolgenlösung“ betont. Die Anforderungen an die notwendigen außergewöhnlichen mildernden Umstände, die Voraussetzung für eine entsprechende Anwendung von § 49 I StGB sind, seien sehr hoch.
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