Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Strafrecht bin ich natürlich viel in diesen beiden Gebieten tätig, ein Großteil meiner Arbeit beschäftigt sich aber auch mit Fällen aus dem Verkehrsrecht, wobei ich Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall oder nach einem Gebrauchtwagenkauf ebenso durchsetze wie ich Sie gegen einen Bussgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit verteidigen kann.
Das OLG Karlsruhe entschied mit Beschluss vom 14.07.2020, dass sog. „Pedelec“ nicht nur straßenverkehrsrechtlich, sondern auch strafrechtlich als Fahrrad und nicht als Kfz einzustufen sind.
Weiterlesen … Verkehrsrecht: Pedelecs gelten als Fahrräder, nicht aber als Kraftfahrzeuge