Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Strafrecht bin ich natürlich viel in diesen beiden Gebieten tätig, ein Großteil meiner Arbeit beschäftigt sich aber auch mit Fällen aus dem Verkehrsrecht, wobei ich Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall oder nach einem Gebrauchtwagenkauf ebenso durchsetze wie ich Sie gegen einen Bussgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit verteidigen kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat im April 2019 entschieden, dass nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase besteht.
Eine Pflichtverteidigerbestellung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn mehrere kleine Verfahren gegen den Angeklagten laufen, die nur im Rahmen einer später durchzuführenden Gesamtstrafenbildung die massgebliche Grenze von 1 Jahr Freiheitsstrafe überschreiten lassen.
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