Aktuelles aus dem Gerichtssaal

Eine Pflichtverteidigerbestellung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn mehrere kleine Verfahren gegen den Angeklagten laufen, die nur im Rahmen einer später durchzuführenden Gesamtstrafenbildung die massgebliche Grenze von 1 Jahr Freiheitsstrafe überschreiten lassen.