Verkehrsrecht: Geplante StVO- Reform mit fahrradfreundlichen Neuregelungen und Bußgelderhöhungen

„Sicherer, klimafreundlicher und gerechter“. So beschreibt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer seinen Entwurf zur Reformierung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Geplant sind härtere Sanktionen bei Verkehrsverstößen, mehr Sicherheit für Fahrradfahrer und diverse Anreize zur umweltverträglicheren Fortbewegung.

Vorgesehen ist zum Beispiel:

  • dass PKW-Fahrgemeinschaften von mindestens drei Personen in Zukunft auch Busstreifen benutzen dürfen. Dafür ist ein entsprechendes Zusatzschild geplant, mit dem Verkehrsbehörden das Befahren zulassen können
  • dagegen müssen Falschparker in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen mit höheren Geldbußen rechnen, statt der bisherigen 15 Euro könnten Beträge fällig werden in Höhe von bis zu 100 Euro
  • noch schärfer geahndet werden soll das unerlaubte Nutzen von Rettungsgassen, da es hier um „Leib und Leben“ ginge, sei eine harte Bestrafung notwendig, als Sanktionen angesetzt sind daher Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro. Diese Maßnahmen gelten bisher nur für Verkehrsteilnehmer, die keine solche Gasse bilden
  • völlig neu hingegen wäre eine Verpflichtung zur Benutzung von Notbremsassistenten, wer diese Schutzeinrichtung ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h abschaltet, dem stünden durch die Neuregelung eine Punkteintragung (1 Punkt) und eine Geldbuße in Höhe von bis zu 100 Euro bevor

Neben solchen Vorschriften zur Garantie der allgemeinen Verkehrssicherheit zielt das Verkehrsministerium mit der StVO- Novelle auf eine Stärkung des Radverkehrs. So enthält der Entwurf die Forderung:

  • dass beim Überholen von Radfahrern und Fußgängern durch Autofahrer ein Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten sei, bislang war in der StVO nur vage vom „ausreichenden Sicherheitsabstand“ die Rede
  • darüber hinaus ist ein neues Verkehrsschild vorgesehen, welches das Überholen aller einspurigen Fahrzeugen verbietet und damit auch Fahrräder einschließt, bislang gab es nur das generelle Überholverbot (Zeichen 276), wonach lediglich das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Motorrädern mit Beiwagen verboten war
  • auch sollen Verkehrsbehörden künftig Fahrradzonen anordnen können. Dort ist besondere Rücksicht auf den Radverkehr zu legen und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten

Derartige Zugeständnisse an Radfahrer sind nicht die einzigen Gesetzesneuerungen, mit denen das Verkehrsministerium umweltfreundlichere Mobilität fördern will.

Zu erwähnen ist:

  • ein geplantes Verkehrszeichen, welches Parkplätze extra für Carsharing-Fahrzeuge ausweist
  • für Elektroautos sollen Parkplätze künftig durch Fahrbahnmarkierungen hervorgehoben werden dürfen

Die Reformpläne gingen am 19. August 2019 in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.

Sie wurden vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Die Länder müssen der Änderungsverordnung noch zustimmen.

Ein Inkrafttreten der Änderungen ist Ende 2019/ Anfang 2020 geplant.

 

Rechtsanwalt Daniel Krug

unter Mitwirkung von stud. iur. Roman Cienciala

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